Baumfällung in Reken und NRW

Auch Problem- und Gefahrenbäume sind bei uns in guten Händen.

Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrem Projekt

Jan Pels

Jan Pels

Inhaber

Mo.–Fr. 08–18 Uhr

Baumfällungen gehören zu unseren zentralen Aufgaben. Wir entfernen Bäume aller Größen – vom leicht zugänglichen Einzelbaum bis zum komplexen Gefahrenbaum im dicht bebauten Bereich. Dabei arbeiten wir mit modernen Hubarbeitsbühnen und speziellem Gerät, um jeden Eingriff sicher, kontrolliert und schonend für die Umgebung durchzuführen.

Ob in Reken, im Münsterland oder an anderen Standorten in Nordrhein-Westfalen: Wir fahren dorthin, wo Bäume sicher entfernt werden müssen. Von der Einschätzung vor Ort über die Planung bis zur Fällung und Entsorgung erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand.

Baumstamm wird nach Fällung zerkleinert und abtransportiert
Baumfällung mit Hubarbeitsbühne durch Baumdienst Pels

Unsere Leistungen in der Baumfällung

Wann ist eine Baumfällung notwendig?

Nicht jeder Baum, der Probleme macht, muss gefällt werden. Manchmal reicht eine gezielte Baumpflege, um die Situation zu entschärfen. Eine Fällung ist aber dann die richtige Entscheidung, wenn der Baum nicht mehr standsicher ist, eine akute Bruchgefahr besteht oder der Baum aufgrund von Krankheit, Pilzbefall oder Sturmschäden nicht mehr zu retten ist. Auch bei Bauvorhaben oder wenn Wurzeln Leitungen und Fundamente beschädigen, ist eine Entfernung oft der einzige sinnvolle Weg. Wir beraten Sie vor Ort uns geben transparent unsere Einschätzung: Wenn eine Pflege ausreicht, sagen wir das. Wenn eine Fällung notwendig ist, erklären wir warum und wie.

Häufige Fragen

Fällen Sie auch Problem- und Gefahrenbäume?

Ja. Gerade bei schiefen, morschen oder stark beschädigten Bäumen ist besondere Vorsicht gefragt. Wir beurteilen die Stand- und Bruchsicherheit, planen die Vorgehensweise im Detail und tragen den Baum bei Bedarf Abschnitt für Abschnitt ab. Durch Rigging können wir selbst schwierige Situationen sicher beherrschen.

Ja. Viele Fällungen finden heute in beengten Bereichen statt, in denen man keinen Platz zum „klassischen“ Fällen hat. Mit modernen Hubarbeitsbühnen und einer kontrollierten Abseiltechnik der Teilstücke können wir auch dort arbeiten, wo kaum Bewegungsspielraum vorhanden ist.

Das hängt von Ihrer Gemeinde und den örtlichen Baumschutzsatzungen ab. Wir unterstützen Sie gern bei der Klärung, sagen Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Genehmigung erforderlich ist. Wenn gewünscht, übernehmen wir die Abstimmung mit dem zuständigen Amt.
Nach der Fällung übernehmen wir auf Wunsch den kompletten Abtransport. Stammholz, Äste, Kronenmaterial und Restholz werden vor Ort zerkleinert oder verladen und fachgerecht entsorgt. Alternativ können wir Teile des Holzes entweder für Sie bereitstellen oder als Brennholz aufbereiten.

Sie erreichen uns ganz unkompliziert auf dem Weg, der für Sie am besten passt.

Rufen Sie uns einfach an unter 02864–322588, wenn Sie direkt mit einem Ansprechpartner sprechen möchten.

Gern können Sie uns auch eine E-Mail an anfrage@baumdienst-pels.de schicken und Ihr Anliegen kurz schildern – wir melden uns zeitnah zurück.

Wenn Sie es besonders bequem möchten, nutzen Sie unser Online-Anfrageformular und senden uns die wichtigsten Infos ganz in Ruhe von zu Hause aus.

So läuft eine Baumfällung bei uns ab

Jeder Einsatz beginnt mit einer Besichtigung vor Ort. Wir beurteilen den Baum, die Umgebung und die Zugänglichkeit. Daraus ergibt sich die Methode: Kann der Baum im Ganzen gefällt werden, oder muss er abschnittsweise abgetragen werden?

Bei ausreichend Platz fällen wir kontrolliert in eine definierte Fallrichtung. In engen Innenhöfen, zwischen Gebäuden oder nahe an Straßen arbeiten wir mit unserer Hubarbeitsbühne und tragen den Baum Stück für Stück ab. Dabei wird jeder Abschnitt kontrolliert abgeseilt, damit Gebäude, Zäune und Wege geschützt bleiben.

Nach der Fällung übernehmen wir den kompletten Abtransport. Stammholz, Äste und Kronenmaterial werden vor Ort zerkleinert oder verladen und fachgerecht entsorgt. Auf Wunsch bereiten wir Teile des Holzes als Brennholz auf oder stellen es Ihnen bereit.

Wenn nach der Fällung ein störender Stumpf zurückbleibt, entfernen wir ihn direkt mit unserer Wurzelstockfräse – so ist die Fläche sofort wieder nutzbar.

Baumfällgenehmigung: Brauchen Sie eine?

Ob eine Genehmigung notwendig ist, hängt von der Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde ab. In vielen Kommunen in NRW sind Bäume ab einem bestimmten Stammumfang geschützt und dürfen nur mit Genehmigung gefällt werden. Die Fällsaison ist in der Regel auf den Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar beschränkt – außerhalb dieser Zeit gelten strengere Auflagen. Lesen Sie dazu gerne unseren Fachartikel zum Thema Wann darf man Bäume fällen?. Wir unterstützen Sie bei der Klärung, sagen Ihnen, welche Unterlagen nötig sind, und übernehmen bei Bedarf die Abstimmung mit dem zuständigen Amt.

Warum Baumdienst Pels?

Wir machen Baumfällungen nicht nebenbei. Es ist eine unserer Kernleistungen, die wir täglich ausführen – mit eigenem High-End-Gerät, einem eingespielten Team und der Erfahrung aus hunderten von Einsätzen. Ob ein einzelner Obstbaum im Garten oder eine große Pappel an der Straße: Wir arbeiten kontrolliert, rücksichtsvoll und hinterlassen die Fläche sauber.

Sie haben einen Baum, der gefällt werden muss?

Rufen Sie uns an unter 02864–322588 oder nutzen Sie unser Anfrage-Formular. Wir melden uns zeitnah und beraten Sie kostenlos vor Ort.