Verkehrssicherungsarbeiten in NRW

Sichere Bäume, sichere Wege: Wir kümmern uns darum.

Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrem Projekt

Jan Pels

Jan Pels

Inhaber

Mo.–Fr. 08–18 Uhr

Bäume müssen nicht nur gesund, sondern auch verkehrssicher sein. Als Eigentümer sind Sie dafür verantwortlich, dass von Ihren Bäumen keine Gefahr für Menschen oder Sachwerte ausgeht. Wir prüfen Zustand, Stabilität und Bruchsicherheit und führen alle notwendigen Maßnahmen durch, um Gefahren für Wege, Straßen und Gebäude auszuschließen.

Von der Totholzentfernung bis zur Entlastung der Krone arbeiten wir fachgerecht, baumschonend und nach geltenden Richtlinien – in Reken, im Münsterland und an Standorten in ganz Nordrhein-Westfalen.

Sicherungsarbeiten nach Sturmschaden an einem Baum
Verkehrssicherungsarbeiten umgekippter Baum

Unsere Leistungen in der Verkehrssicherung

Wir sorgen dafür, dass Ihre Bäume den gesetzlichen Anforderungen zur Verkehrssicherheit entsprechen. Ob im privaten Garten, an öffentlichen Wegen oder auf gewerblichen Flächen – wir arbeiten zuverlässig, baumschonend und mit einem klaren Blick für Sicherheit und Verantwortung.

Häufige Fragen

Was bedeutet „Verkehrssicherheit bei Bäumen“ überhaupt?

Bäume müssen so beschaffen sein, dass von ihnen keine Gefahr für Menschen oder Sachwerte ausgeht. Das betrifft Äste, die brechen könnten, schlechte Stabilität, Totholz oder Schäden im Kronenbereich. Wir beurteilen diese Risiken fachgerecht und setzen die notwendigen Maßnahmen um.
Grundsätzlich immer der Eigentümer des Baumes. Das gilt für Privatgrundstücke genauso wie für kommunale oder gewerbliche Flächen. Wer einen Baum besitzt, muss dafür sorgen, dass er keine Gefahr darstellt. Wir helfen dabei, den Zustand korrekt einzuschätzen und die passenden Maßnahmen festzulegen.
Das hängt von Baumart, Standort, Alter und Belastung ab. In Bereichen mit Publikumsverkehr oder entlang von Straßen sind regelmäßige Kontrollen wichtig. Nach Stürmen oder starken Witterungsereignissen sollte zusätzlich geprüft werden, ob Schäden entstanden sind.
Besteht unmittelbare Gefahr durch Bruch oder Umsturz, handeln wir schnell. Wir sichern den Bereich ab und führen die notwendigen Maßnahmen durch – vom Entlastungsschnitt bis zur Entfernung gefährlicher Baumteile oder des gesamten Baumes. Sicherheit hat in solchen Fällen Vorrang.

Sie erreichen uns ganz unkompliziert auf dem Weg, der für Sie am besten passt.

Rufen Sie uns einfach an unter 02864–322588, wenn Sie direkt mit einem Ansprechpartner sprechen möchten.

Gern können Sie uns auch eine E-Mail an anfrage@baumdienst-pels.de schicken und Ihr Anliegen kurz schildern – wir melden uns zeitnah zurück.

Wenn Sie es besonders bequem möchten, nutzen Sie unser Online-Anfrageformular und senden uns die wichtigsten Infos ganz in Ruhe von zu Hause aus.

Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen?

Jeder, der einen Baum besitzt, hat eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet: Sie müssen dafür sorgen, dass von Ihrem Baum keine Gefahr für Dritte ausgeht. Das gilt für private Grundstücke genauso wie für kommunale Flächen, Gewerbegebiete oder Straßenbegleitgrün.

Konkret heißt das: Bäume müssen regelmäßig kontrolliert werden. Abgestorbene Äste, schlechte Standsicherheit, Pilzbefall oder Schäden im Kronenbereich können ein Haftungsrisiko darstellen. Wenn ein Ast herunterfällt und jemand zu Schaden kommt, haftet im Zweifel der Eigentümer – es sei denn, er kann nachweisen, dass er seiner Kontrollpflicht nachgekommen ist.

Für wen sind Verkehrssicherungsarbeiten relevant?

Die Verkehrssicherungspflicht betrifft jeden Baumeigentümer – egal ob Privatperson, Unternehmen, Hausverwaltung oder Kommune. In der Praxis sind unsere häufigsten Auftraggeber:

Privatpersonen, deren Bäume an Gehwege, Nachbargrundstücke oder öffentliche Straßen grenzen. Kommunen und Städte, die ihren Baumbestand an Straßen, in Parks und auf öffentlichen Plätzen sichern müssen. Hausverwaltungen und Wohnungsbaugesellschaften, die für den Baumbestand auf ihren Grundstücken verantwortlich sind. Unternehmen, deren Bäume auf Firmengeländen, Parkplätzen oder an Zufahrten stehen.

Wie oft sollte ein Baum kontrolliert werden?

Eine feste gesetzliche Vorgabe für Kontrollintervalle gibt es nicht. Die Rechtsprechung geht jedoch davon aus, dass Bäume in verkehrsrelevanten Bereichen mindestens zweimal jährlich einer Sichtkontrolle unterzogen werden sollten – einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand. Wir vertiefen das Thema Baumkontrolle in unserem Fachartikel Baumkontrolle im Frühling.

Nach Stürmen, starkem Schneefall oder anderen Witterungsereignissen ist eine zusätzliche Kontrolle sinnvoll, um eventuelle Schäden frühzeitig zu erkennen.

Was passiert bei akuter Gefahr?

Wenn ein Baum durch Sturm, Bruch oder Krankheit akut gefährlich wird, handeln wir schnell. Wir sichern den Bereich ab, beurteilen die Situation und führen die notwendigen Maßnahmen durch – vom Entlastungsschnitt über die Totholzentfernung bis hin zur kompletten Fällung, wenn der Baum nicht mehr zu retten ist.

Sicherheit hat in solchen Fällen Vorrang. Und genau dafür sind wir ausgestattet: mit der richtigen Technik, dem Fachwissen und einem Team, das unter Druck ruhig und kontrolliert arbeitet.

Unsere Arbeitsweise

Wir beurteilen den Baumzustand, dokumentieren die Ergebnisse und empfehlen die passenden Maßnahmen. Dabei unterscheiden wir klar zwischen dem, was notwendig ist, und dem, was nur „nice to have“ wäre. Alle Arbeiten führen wir baumschonend aus – das Ziel ist immer, den Baum zu erhalten und nur so viel einzugreifen wie nötig.

Nach Abschluss der Maßnahmen erhalten Sie auf Wunsch eine Dokumentation, die Sie als Nachweis Ihrer Verkehrssicherungspflicht nutzen können.

Bei Bedarf kombinieren wir Verkehrssicherungsmaßnahmen mit weiterführender Baumpflege oder empfehlen ein Wurzelstockfräsen, wenn ein Baum entfernt werden musste.

Fragen zur Verkehrssicherheit Ihrer Bäume?

Rufen Sie uns an unter 02864–322588 oder nutzen Sie unser Anfrage-Formular. Wir melden uns zeitnah und beraten Sie kostenlos vor Ort.